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Seipt & Partner Versicherungsmakler GmbH, Lugeck 1-2, 1010 Wien<\/p>\r\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div> \n\t<\/div> \n<\/div><\/div><\/section>
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Pr\u00e4ambel<\/strong><\/span><\/p>\n
\n- Der Versicherungsmakler (kurz VM<\/strong>) vermittelt unabh\u00e4ngig von seinen oder dritten Interessen, insbesondere unabh\u00e4ngig vom Versicherungsunternehmen (Versicherer), Versicherungsvertr\u00e4ge zwischen dem Versicherungsunternehmen einerseits und dem Versicherungskunden (kurz VK<\/strong>) andererseits. Der vom VK mit seiner Interessenwahrung in privaten und\/oder betrieblichen Versicherungsangelegenheiten beauftragte VM ist f\u00fcr beide Parteien des Versicherungsvertrages t\u00e4tig, hat aber \u00fcberwiegend die Interessen des VK zu wahren.<\/span><\/li>\n
- Der VM erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Maklergesetzes, diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) und einem mit dem VK abgeschlossenen Versicherungsmaklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n
\u00a7 1 \u00a0Geltungsbereich<\/span><\/h1>\n\n- Die AGB gelten ab Vertragsabschluss zwischen dem VM und dem VK und erg\u00e4nzen den mit dem VK allenfalls abgeschlossenen Versicherungsmaklervertrag.<\/span><\/li>\n
- Der Versicherungskunde erkl\u00e4rt seine Zustimmung, dass diese AGB dem gesamten Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen ihm und dem VM sowie auch s\u00e4mtlichen k\u00fcnftig abzuschlie\u00dfenden Versicherungsmaklervertr\u00e4gen zu Grunde gelegt werden.<\/span><\/li>\n
- Die T\u00e4tigkeit des VMs wird, soweit im Einzelfall nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart, auf \u00d6sterreich beschr\u00e4nkt.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n
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\u00a7 2 \u00a0Die Pflichten des Versicherungsmaklers<\/span><\/h1>\n\n- Der VM verpflichtet sich, f\u00fcr den VK eine angemessene Risikoanalyse zu erstellen und darauf aufbauend ein angemessenes Deckungskonzept zu erarbeiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Risikoanalyse und das Deckungskonzept ausschlie\u00dflich auf den Angaben des Kunden sowie den dem VM allenfalls \u00fcbergebenen Urkunden basieren und daher unrichtige und\/oder unvollst\u00e4ndige Informationen durch den VK das Ausarbeiten eines angemessenen Deckungskonzepts verhindern.<\/span><\/li>\n
- Der VM hat den VK fachgerecht und den jeweiligen Kundenbed\u00fcrfnissen entsprechend zu beraten, aufzukl\u00e4ren und den nach den Umst\u00e4nden des Einzelfalls bestm\u00f6glichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass die Interessenwahrung des VK grunds\u00e4tzlich auf Versicherungsunternehmen mit Niederlassung in \u00d6sterreich beschr\u00e4nkt ist und daher ausl\u00e4ndische Versicherungsunternehmen aufgrund des entsprechend erh\u00f6hten Aufwandes nur im Falle eines ausdr\u00fccklichen Auftrags des VK gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen werden.<\/span><\/li>\n
- Die Vermittlung des bestm\u00f6glichen Versicherungsschutzes durch den VM erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit unter Ber\u00fccksichtigung des Preis-Leistungs-Verh\u00e4ltnisses. Bei der Auswahl einer Versicherung k\u00f6nnen daher neben der H\u00f6he der Versicherungspr\u00e4mie insbesondere auch die Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens, seine Gestion bei der Schadensabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die M\u00f6glichkeit von Schadenfallk\u00fcndigungen und die H\u00f6he des Selbstbehalts als Beurteilungskriterien herangezogen werden.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n
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\u00a7 3 \u00a0Aufkl\u00e4rungs- Mitwirkungspflicht des Kunden<\/span><\/h1>\n\n- Der VM ben\u00f6tigt f\u00fcr das sorgf\u00e4ltige und gewissenhafte Erbringen der in \u00a7 2 beschriebenen Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, \u00fcber die der Kunde verf\u00fcgt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und dem Kunden den nach den Umst\u00e4nden des Einzelfalls bestm\u00f6glichen Versicherungsschutz vermitteln zu k\u00f6nnen. Aus diesem Grunde ist der Versicherungskunde verpflichtet, dem VM alle f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollst\u00e4ndig vorzulegen und den VM von allen Umst\u00e4nden, die f\u00fcr die in \u00a7 2 beschriebenen Leistungen des VMs von Relevanz sein k\u00f6nnen, in Kenntnis zu setzen.<\/span><\/li>\n
- Der Versicherungskunde ist verpflichtet, sofern erforderlich, an einer Risikobesichtigung durch den VM oder das Versicherungsunternehmen nach vorheriger Verst\u00e4ndigung und Terminabsprache teilzunehmen und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen.<\/span><\/li>\n
- Die nach gr\u00fcndlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann der VM zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegen\u00fcber dem Kunden machen, sofern sie nicht offenkundig unrichtigen Inhalts sind.<\/span><\/li>\n
- Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder f\u00fcr ihn vom VM unterfertigter Versicherungsantrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt, sondern dieser vielmehr noch der Annahme durch das Versicherungsunternehmen bedarf, sodass zwischen der Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum bestehen kann.<\/span><\/li>\n
- Der Versicherungskunde, sofern er nicht als Verbraucher i.S.d. KSchG anzusehen ist, verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung des VMs \u00fcbermittelten Versicherungsdokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allf\u00e4llige Abweichungen vom urspr\u00fcnglichen Versicherungsantrag zu \u00fcberpr\u00fcfen und dies gegebenenfalls dem VM zur Berichtigung mitzuteilen.<\/span><\/li>\n
- Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Schadensmeldung oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- oder Leistungszusage des Versicherers bewirkt.<\/span><\/li>\n
- Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgrund des Gesetzes und der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten hat, deren Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des Versicherers f\u00fchren kann.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n
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\u00a7 4\u00a0 Zustellungen elektronischer Schriftverkehr<\/span><\/h1>\n\n- Als Zustelladresse des VK gilt die dem VM zuletzt bekannt gegebene Adresse.<\/span><\/li>\n
- Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die \u00dcbermittlung von E-Mails unter Umst\u00e4nden dazu f\u00fchren kann, dass Daten verloren gehen, verf\u00e4lscht oder bekannt werden. F\u00fcr diese Folgen \u00fcbernimmt der VM eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. Der Zugang von E-Mails bewirkt noch keine vorl\u00e4ufige Deckung und hat auch auf die Annahme eines Vertragsangebotes keine Wirkung.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n
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