{"id":1012,"date":"2015-04-29T14:12:38","date_gmt":"2015-04-29T14:12:38","guid":{"rendered":"http:\/\/www.itsyouclient.at\/cisco\/?page_id=1012"},"modified":"2018-08-01T13:31:15","modified_gmt":"2018-08-01T12:31:15","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.seipt.at\/agbs\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"
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Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h3>\r\n\t\t\t\t\t
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Seipt & Partner Versicherungsmakler GmbH, Lugeck 1-2, 1010 Wien<\/p>\r\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div> \n\t<\/div> \n<\/div><\/div><\/section>

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Pr\u00e4ambel<\/strong><\/span><\/p>\n

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  • Der Versicherungsmakler (kurz VM<\/strong>) vermittelt unabh\u00e4ngig von seinen oder dritten Interessen, insbesondere unabh\u00e4ngig vom Versicherungsunternehmen (Versicherer), Versicherungsvertr\u00e4ge zwischen dem Versicherungsunternehmen einerseits und dem Versicherungskunden (kurz VK<\/strong>) andererseits. Der vom VK mit seiner Interessenwahrung in privaten und\/oder betrieblichen Versicherungsangelegenheiten beauftragte VM ist f\u00fcr beide Parteien des Versicherungsvertrages t\u00e4tig, hat aber \u00fcberwiegend die Interessen des VK zu wahren.<\/span><\/li>\n
  • Der VM erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Maklergesetzes, diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) und einem mit dem VK abgeschlossenen Versicherungsmaklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n

    \u00a7 1 \u00a0Geltungsbereich<\/span><\/h1>\n
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    • Die AGB gelten ab Vertragsabschluss zwischen dem VM und dem VK und erg\u00e4nzen den mit dem VK allenfalls abgeschlossenen Versicherungsmaklervertrag.<\/span><\/li>\n
    • Der Versicherungskunde erkl\u00e4rt seine Zustimmung, dass diese AGB dem gesamten Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen ihm und dem VM sowie auch s\u00e4mtlichen k\u00fcnftig abzuschlie\u00dfenden Versicherungsmaklervertr\u00e4gen zu Grunde gelegt werden.<\/span><\/li>\n
    • Die T\u00e4tigkeit des VMs wird, soweit im Einzelfall nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart, auf \u00d6sterreich beschr\u00e4nkt.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n

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      \u00a7 2 \u00a0Die Pflichten des Versicherungsmaklers<\/span><\/h1>\n
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      • Der VM verpflichtet sich, f\u00fcr den VK eine angemessene Risikoanalyse zu erstellen und darauf aufbauend ein angemessenes Deckungskonzept zu erarbeiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Risikoanalyse und das Deckungskonzept ausschlie\u00dflich auf den Angaben des Kunden sowie den dem VM allenfalls \u00fcbergebenen Urkunden basieren und daher unrichtige und\/oder unvollst\u00e4ndige Informationen durch den VK das Ausarbeiten eines angemessenen Deckungskonzepts verhindern.<\/span><\/li>\n
      • Der VM hat den VK fachgerecht und den jeweiligen Kundenbed\u00fcrfnissen entsprechend zu beraten, aufzukl\u00e4ren und den nach den Umst\u00e4nden des Einzelfalls bestm\u00f6glichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass die Interessenwahrung des VK grunds\u00e4tzlich auf Versicherungsunternehmen mit Niederlassung in \u00d6sterreich beschr\u00e4nkt ist und daher ausl\u00e4ndische Versicherungsunternehmen aufgrund des entsprechend erh\u00f6hten Aufwandes nur im Falle eines ausdr\u00fccklichen Auftrags des VK gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen werden.<\/span><\/li>\n
      • Die Vermittlung des bestm\u00f6glichen Versicherungsschutzes durch den VM erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit unter Ber\u00fccksichtigung des Preis-Leistungs-Verh\u00e4ltnisses. Bei der Auswahl einer Versicherung k\u00f6nnen daher neben der H\u00f6he der Versicherungspr\u00e4mie insbesondere auch die Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens, seine Gestion bei der Schadensabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die M\u00f6glichkeit von Schadenfallk\u00fcndigungen und die H\u00f6he des Selbstbehalts als Beurteilungskriterien herangezogen werden.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n

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        \u00a7 3 \u00a0Aufkl\u00e4rungs- Mitwirkungspflicht des Kunden<\/span><\/h1>\n